seit 2026
KRITIS-Dachgesetz
Gesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
- Bundestagsbeschluss vom 29. Januar 2026
- Feuerwehren und das Notfall- und Rettungswesen sind Teil der kritischen Infrastruktur
- Zuständige Behörde für die physische Sicherheit: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
- Die Einsatzfähigkeit ist sicherzustellen – Feuerwehrhaus, Fahrzeuge und Einsatzmittel sind zu schützen